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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 114/00 EFG 2002 S. 1072

Gesetze: AO 1977 § 227, AO 1977 § 171 Abs. 10, GG Art. 3

Unterbliebene Berücksichtigung eines Verlustanteils rechtfertigt keinen Billigkeitserlass nach Ablauf der Festsetzungsfrist des § 171 Abs. 10 AO; keinen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht

Erlass von Einkommensteuer 1983

Leitsatz

1. Auch wenn die unterbliebene Berücksichtigung eines Verlustanteils auf innerorganisatorische Mängel der am Verfahren beteiligten Finanzbehörden zurückzuführen ist, rechtfertigt dies keinen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen nach Eintritt der Festsetzungsverjährung.

2. Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG begründet für den Steuerpflichtigen keinen Anspruch darauf, dass das FA einen in einem anderen Verwaltungsverfahren gemachten Fehler wiederholt und ihn in gleicher Weise rechtswidrig begünstigt.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1072
EFG 2002 S. 1072 Nr. 17
PAAAB-06165

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