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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 278/2004 EFG 2006 S. 893 Nr. 12

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2 S. 1, EStG § 52 Abs. 50b

Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen

Leitsatz

Unter haushaltsnahe Dienstleistungen fallen keine Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der funktionsgerechten Nutzung des selbstgenutzten Gebäudes des Steuerpflichtigen stehen.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1060 Nr. 17
EFG 2006 S. 893 Nr. 12
SAAAB-78819

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