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Änderungen der AO im Jahr 2023
Anpassung des Steuerverfahrensrechts an das MoPeG und Einführung einer Sonderregelung zum Verspätungszuschlag bei der Mindeststeuer
Zum Jahresende 2023 erfuhr die AO einige Änderungen, mit denen der Reform des Personengesellschaftsrechts ab dem Rechnung getragen wird. Daneben wurde bei der Einführung der Mindeststeuer eine Sonderregelung zu Verspätungszuschlägen geschaffen. Nachfolgend werden die wichtigsten Rechtsänderungen des Jahres 2023 erläutert.
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I. Kreditzweitmarktförderungsgesetz
1. Gesetzeshistorie
a) Änderungen des Gesellschaftsrechts durch das MoPeG
[i]MoPeG bringt wesentliche Änderungen des GesellschaftsrechtsDer Gesetzgeber hatte mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) v. (BGBl 2021 I S. 3436) das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung ab dem grundlegend modernisiert und an die zwischenzeitliche Entwicklung der Rechtsprechung und Rechtspraxis angepasst. Aus der dauerhaft am Rechtsverkehr teilnehmenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurde ein eigenes, verkehrstaugliches Rechtssubjekt, ohne sie als bewährtes Instrument für vertragliche Schuldverhältnisse aufgeben zu [i]Jähne, NWB 50/2023 S. 3461müssen, etwa auch in denjenigen Fällen, in denen gesetzliche Schuldverhältnisse für einen Interessenausgleich nicht ausreichen. Daher muss nun zwischen der rechtsfähigen, nach dem Willen ihrer ...