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BFH Urteil v. - IX R 97, 98/90 BStBl 1994 II S. 738

Gesetze: AO 1977 § 42UStG 1980 § 4 Nr. 12UStG 1980 § 4 Nr. 14UStG 1980 § 9UStG 1980 § 15 Abs. 2EStG § 9b Abs. 1

Gemeinsame Errichtung und wechselseitige Vermietung von Praxisräumen unter Verzicht auf die Steuerfreiheit der Vermietungsumsätze durch (Arzt-)Ehegatten kann Gestaltungsmißbrauch des Rechts begründen

Leitsatz

Vermieten zwei Ärzte, die gemeinsam zwei abgeschlossene Räumlichkeiten zur Nutzung als Arztpraxen errichtet und sich gegenseitig jeweils eine zum Teileigentum übertragen haben, wechselseitig diese Praxisräume unter Verzicht auf die Steuerfreiheit der Vermietungsumsätze, so kann dieser Vorgang als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i. S. von § 42 AO 1977 zu beurteilen sein (Anschluß an , BFH/NV 1994, 64).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 738
BFH/NV 1994 S. 62 Nr. 9
TAAAA-94984

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