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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1329/99 EFG 2002 S. 1299

Gesetze: AO § 42, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Erbringen Kommanditisten einer KG mittelbare Dienstleistungen an die KG unter Zwischenschaltung einer Tochtergesellschaft (GmbH), sind die an sie gezahlten Vergütungen dem Gewinn der KG hinzuzurechnen

Leitsatz

1. Zahlt innerhalb eines Firmengeflechtes eine Kapitalgesellschaft an die Kommanditisten der sie beherrschenden Personengesellschaft Geschäftsführergehälter und stellt sich die Tätigkeit des Firmengeflechtes in einer Gesamtschau aufgrund der vereinbarten Aufgaben- und Funktionsverteilung als eine einheitliche gewerbliche Betätigung dar, sind die gezahlten Geschäftsführergehälter als Vergütung im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG dem Gewinn der Personengesellschaft zuzurechnen.

2. Eine solche Hinzurechnung hat auch wegen Missbrauches von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechtes im Sinne des § 42 AO zu erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1383 Nr. 22
EFG 2002 S. 1299
EFG 2002 S. 1299 Nr. 20
XAAAB-12249

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