ESRS S3 AR 9.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

AR 9.

Die Beschreibung enthält die wichtigsten Informationen, die erforderlich sind, um eine wahrheitsgetreue Darstellung der Strategien in Bezug auf betroffene Gemeinschaften zu gewährleisten; das Unternehmen kann diesbezüglich Erläuterungen zu wesentlichen Änderungen der im Berichtsjahr angenommenen Strategien angeben (z. B. neue oder zusätzliche Ansätze für die Einbeziehung, die Sorgfaltspflicht und die Abhilfe).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289