Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
AR 34.
In Bezug auf Initiativen oder Verfahren, deren vorrangiges Ziel darin besteht, positive Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu erzielen, die auf deren Bedürfnissen beruhen, und im Hinblick auf Fortschritte bei der Umsetzung solcher Initiativen oder Verfahren kann das Unternehmen Folgendes angeben:
Informationen darüber, ob und inwiefern betroffene Gemeinschaften und rechtmäßige Vertreter oder ihre glaubwürdigen Stellvertretenden bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen werden, und
Informationen über die beabsichtigten oder erzielten positiven Ergebnisse dieser Investitionen oder Programme für betroffene Gemeinschaften,
eine Erläuterung des ungefähren Umfangs der betroffenen Gemeinschaften, die von den beschriebenen Sozialinvestitionen oder Entwicklungsprogrammen erfasst werden, und gegebenenfalls die Gründe dafür, warum ausgewählte Gemeinschaften für eine bestimmte soziale Investition oder die Durchführung eines Entwicklungsprogramms ausgewählt wurden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289