ESRS S3 AR 22.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
AR 22.
Bei der Angabe von Verfahren im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Ermöglichung von Abhilfemaßnahmen für indigene Völker umfassen die einschlägigen Informationen, ob und wie das Unternehmen deren Bräuche, Traditionen, Regeln und Rechtssysteme berücksichtigt hat.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289