Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
AR 15.
Bei der Erstellung der Angaben nach Absatz 21 Buchstaben b und c können die folgenden Veranschaulichungen berücksichtigt werden:
Beispiele für Phasen, in denen die Einbeziehung stattfindet, sind i) die Festlegung des Ansatzes für die Minderung und ii) die Bewertung der Wirksamkeit der Minderung,
in Bezug auf die Art der Einbeziehung können sich die Beispiele auf die Beteiligung, Konsultationen und/oder Informationen beziehen,
in Bezug auf die Häufigkeit der Einbeziehung können Informationen darüber bereitgestellt werden, ob die Einbeziehung regelmäßig erfolgt, zu bestimmten Zeitpunkten eines Projekts oder Geschäftsprozesses, und
in Bezug auf die Rolle mit operativer Verantwortung, ob das Unternehmen verlangt, dass die jeweiligen Beschäftigten über bestimmte Fähigkeiten verfügen müssen oder ob es ihnen Schulungen oder den Aufbau von Kapazitäten im Hinblick auf die Einbeziehung anbietet. Im Falle wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf indigene Völker umfasst dies Schulungen zu den Rechten indigener Völker, einschließlich der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289