ESRS S3 AR 12.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
AR 12.
Bei der Angabe schwerwiegender menschenrechtsbezogener Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften berücksichtigt das Unternehmen alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Landrechten und der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung indigener Völker.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289