ESRS S3 32.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

32.

In Bezug auf wesentliche Auswirkungen beschreibt das Unternehmen Folgendes:

  1. welche Maßnahmen ergriffen wurden, geplant oder im Gange sind, um wesentliche negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu verhindern oder zu mindern,

  2. ob und wie es Maßnahmen ergriffen hat, um in Bezug auf eine tatsächliche wesentliche Auswirkung Abhilfe zu schaffen oder zu ermöglichen,

  3. alle zusätzlichen Maßnahmen oder Initiativen, die es in erster Linie durchführt, um positive Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu erreichen, und

  4. wie es die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Initiativen im Hinblick auf das Erzielen der erwünschten Ergebnisse für betroffene Gemeinschaften nachverfolgt und bewertet.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289