Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
31.
Diese Angabepflicht hat zwei Ziele: Zum einen soll ein Verständnis aller Maßnahmen und Initiativen vermittelt werden, mit denen das Unternehmen
darauf hinarbeitet, wesentliche negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu verhindern, abzumildern und zu beheben und/oder
versucht, wesentliche positive Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu erreichen.
Zum anderen soll ein Verständnis dafür vermittelt werden, wie das Unternehmen mit den wesentlichen Risiken umgeht und die wesentlichen Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften nutzt.
Das Unternehmen legt eine zusammenfassende Beschreibung der Aktionspläne und Mittel in Bezug auf das Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften gemäß ESRS 2 MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte vor.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289