ESRS S3 22.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
22.
Gegebenenfalls gibt das Unternehmen die Schritte an, die es unternimmt, um Einblicke in die Sichtweisen der betroffenen Gemeinschaften zu gewinnen, die besonders anfällig für Auswirkungen und/oder marginalisiert sein könnten, sowie in die Sichtweisen bestimmter Gruppen innerhalb der betroffenen Gemeinschaften, wie Frauen und Mädchen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289