ESRS S3 15.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
15.
Das Unternehmen gibt alle besonderen politischen Bestimmungen zur Verhinderung und Bewältigung von Auswirkungen auf indigene Völker an.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289