ESRS S3 14.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

14.

Die gemäß Absatz 12 erforderlichen Angaben müssen Informationen über die Strategien enthalten, die das Unternehmen zum Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften im Einklang mit dem ESRS 2 MDR-P Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten anwendet. Darüber hinaus gibt das Unternehmen an, ob diese Strategien bestimmte oder alle betroffenen Gemeinschaften abdecken.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289