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ESRS S3 13.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

13.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, um die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Verbesserung wesentlicher Auswirkungen speziell auf betroffene Gemeinschaften anzugehen, sowie über Konzepte, die wesentliche Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften abdecken.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289

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