Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
13.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Strategien verfügt, um die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Verbesserung wesentlicher Auswirkungen speziell auf betroffene Gemeinschaften anzugehen, sowie über Strategien, die wesentliche Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften abdecken.
Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289