ESRS S3 10.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

10.

Bei der Beschreibung der wichtigsten Arten der Gemeinschaften, die von negativen Auswirkungen betroffen sind oder betroffen sein könnten, gibt das Unternehmen auf der Grundlage der Bewertung der Wesentlichkeit gemäß ESRS 2 IRO-1 an, ob und wie es ein Verständnis dafür entwickelt hat, inwiefern betroffene Gemeinschaften mit bestimmten Merkmalen und Gemeinschaften, die in einem bestimmten Umfeld leben oder bestimmte Tätigkeiten ausführen, stärker gefährdet sein können.

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BAAAJ-58289