Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 1 vom Seite 26

Aufwind für Start-ups: neue Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen ab 2024

Überblick über die wesentlichen steuerlichen Änderungen

StB Markus Harz, Gordon Rösch, CPA, StB Martin Neutzner und André Thoß, LL.M.

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde im November 2023 ein neues Regelwerk für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen beschlossen. Insbesondere die Start-up-Szene profitiert von den Neuregelungen. Doch nicht alle geplanten Reformideen haben es in das verabschiedete Gesetz geschafft. Bereits im Koalitionsvertrag war die Steigerung der Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups angelegt. Realisiert werden soll das mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG). Die im Laufe des Jahres veröffentlichten Details des Referenten- und des Regierungsentwurfs des ZuFinG wurden kontrovers diskutiert. Das Gesetzesvorhaben baut auf das 2021 beschlossene Fondstandortgesetz (FoStoG) auf und bessert an einigen Stellen so nach, dass die Regeln praxistauglicher werden. Der folgende Beitrag stellt die finalen Neuregelungen für Mitarbeiterbeteiligungen auf Basis des verkündeten ZuFinG dar, ordnet sie praktisch ein und verdeutlicht, dass noch nicht alle Optionen zugunsten eines beteiligungsfördernden Steuerrahmens ausgeschöpft sind.

Harz/Rösch/Neutzner/Thoß, Neue Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen durch das ZuFinG, StuB 18/2023 S. 733, NWB OAAAJ-48115

Kernfragen
  • Was ist Ziel des Zukunftsfinanzierungsgesetzes mit Blick auf Mitarbeiterkapitalbeteiligungen?

  • Welche Änderungen ergaben sich u. a. gegenüber der Entwurfsfassung?

  • Wie sind die geplanten Neuerungen zu bewerten?

I. Änderungen durch das ZuFinG

1. Erhöhung des Steuerfreibetrags in § 3 Nr. 39 EStG

[i]Bergan/Fahsel, Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen im Lichte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, NWB 50/2023 S. 3453, NWB UAAAJ-54470 Erhält ein Arbeitnehmer als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft eine Vermögensbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers unentgeltlich oder verbilligt, führt dieser Vorteil zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG.