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Neue Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen durch das ZuFinG
Überblick über die wesentlichen steuerlichen Änderungen
Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen geändert werden. Nach einer ersten Reform durch das Fondsstandortgesetz im Jahr 2021 soll das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) die Beteiligungskultur in Deutschland nun deutlicher stärken. Damit sollen die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger werden. Der Beitrag stellt die wesentlichen steuerrechtlichen Änderungen auf Grundlage des Regierungsentwurfs zum ZuFinG vor und ordnet sie für die Praxis ein.
Bundesregierung beschließt Zukunftsfinanzierungsgesetz (BMJ), NWB ZAAAJ-46283
Was ist Ziel des Zukunftsfinanzierungsgesetzes mit Blick auf Mitarbeiterkapitalbeteiligungen?
Welche steuerlichen Förderungen sind u. a. vorgesehen?
Wie sind die geplanten Neuerungen zu bewerten?
I. Mitarbeiterbeteiligungen: Idee und Verbreitung
Es gibt gute Gründe, die für eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung sprechen. Wer Anteilseigner am Unternehmen ist, hat aufgrund des eigenen Gewinnstrebens ein verstärktes Interesse am Unternehmenserfolg. Das haben empirische Studien bereits belegt. Im Idealfall können Mitarbeiterbeteiligungen auch dazu führen, Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden. Ferner kann eine solche Beteiligung in das eigene Konzept zur Altersvorsorge integriert werden.
Gerade für die Start-Up-Szene sind Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle wichtig. Sie lassen sich dort als Vergütungskomponente einsetzen, wo im Vergleich zu bereits etablierten Unternehmen den benötigten Fachkräften noch kein vergleichbares Gehalt gezahlt werden kann. Doch nicht nur für aufstrebende Unternehmen eignen sich Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle. So eröffnet sich durch die Beteiligung potenzieller Nachfolger auch eine Gestaltungsmöglichkeit innerhalb des Generationswechsels, die vor einem Verkauf an Dritte oder gar einer Schließung bewahren kann. Für das Arbeitgeberunternehmen kann durch eine Mitarbeiterbeteiligung das Eigenkapital sowie die Attraktivität als Arbeitgeber gefördert werden.