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BFH Urteil v. - XI R 103/90 BStBl 1993 II S. 531

Gesetze: UStG 1980 § 14 Abs. 3

Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14 Abs. 3 UStG liegt nur dann vor, wenn die als Rechnungsaussteller bezeichnete Person in irgendeiner Weise an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt hat

Leitsatz

§ 14 Abs. 3 Satz 2 UStG setzt voraus, daß die in einer Urkunde als Aussteller bezeichnete Person in irgendeiner Weise an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 531
BFH/NV 1993 S. 41 Nr. 7
GAAAA-94530

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