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BFH Urteil v. - V R 45/91 BStBl 1994 II S. 131

Gesetze: AO 1977 § 227UStG 1980 § 14 Abs. 3 Satz 2

Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte Umsatzsteuer ist nicht allein deshalb aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, weil der tatsächlich leistende Unternehmer die Steuer für seinen Umsatz gezahlt hat

Leitsatz

Die nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG 1980 gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte Umsatzsteuer ist nicht allein deshalb gemäß § 227 AO 1977 zu erlassen, weil der Unternehmer, der die im Abrechnungspapier ausgewiesene Leistung anstelle des Ausstellers erbracht hat, die Umsatzsteuer anmeldet und abführt (Ergänzung zum Senatsurteil vom V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 131
GAAAA-94718

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