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BFH Urteil v. - XI R 99/90 BStBl 1994 II S. 277

Gesetze: UStG 1980 § 14 Abs. 3

Der Aussteller einer Rechnung über nicht erbrachte Leistungen schuldet die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer auch dann nach § 14 Abs. 3 UStG, wenn die Rechnung unmittelbar an eine Versicherungsgesellschaft übersandt wird

Leitsatz

1. Eine Rechnung kann auch durch Übergabe des Papiers an einen Dritten, der nicht Adressat ist, in den Verkehr gebracht werden.

2. § 14 Abs. 3 UStG 1980 ist ein abstrakter Gefährdungstatbestand, der nicht einschränkend ausgelegt werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 277
BFH/NV 1994 S. 20 Nr. 3
JAAAA-94782

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