Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 93 Schädliche Verwendung
BStBl 2023 I 1726 ; BStBl 2021 I 1050, Rz. 167.
Myßen/Fischer, Grundzüge der Riester-Förderung – Wohnriester, schädliche Verwendung und verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen, NWB 2011, 4304; Intemann, Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten [9/2019], NWB VAAAH-29733; Messner, Todesfallbedingte Übertragung des Altersvorsorgevermögens auf den anderen Ehegatten, ZEV 2019, 439.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Die steuerliche Förderung dient allein der Altersvorsorge des Zulageberechtigten in Form der Auszahlung einer Altersleistung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahrs bzw. des 60. Lebensjahrs bei Verträgen, die vor dem abgeschlossen wurden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 14 Abs. 2 Satz 1 AltZertG). Entnimmt der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgevermögen bereits zu einem früheren Zeitpunkt, wird dieser Zweck verfehlt und es liegt grundsätzlich eine schädliche Verwendung vor. Während in § 92a Abs. 2a und 3 EStG die Zweckverfehlung in den Fällen der Wohn-Riester Förderung geregelt ist, regelt § 93 EStG dies in den übrigen Fällen. Als Folge der schädlichen Verwendun...