Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 75 Aufrechnung

Bernhard Hillmoth (Juli 2024)
Hinweis:

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020 = BStBl 2020 I 703; DA-KG 2021 = ; DA-KG 2022 = BStBl 2022 I 1010; DA-KG 2023 = BStBl 2023 I 818; DA-KG 2024 = = BStBl 2024 I 736).

A. Allgemeine Erläuterungen

1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 75 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen die Familienkasse Ansprüche auf Erstattung von Kindergeld im Aufrechnungswege gegen Kindergeldzahlungen durchsetzen kann.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG aufgenommen. Sie wurde zuletzt mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz geändert. Durch die Änderung wurde die Regelung an § 37 Abs. 2 AO angepasst.

3Geltungsbereich: § 75 EStG ist Bestandteil des verfahrensrechtlichen Teils des X. Abschnitts des EStG. § 75 Abs. 1 EStG bestimmt die Grenzen der Aufrechnung, Abs. 2 erweitert die Aufrechnungsbefugnis auf Kindergeldansprüche jedes mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebenden anderen Kindergeldberechtigten.

4Verhältnis zu anderen Vorschrifte...

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