Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020 = BStBl 2020 I 703; DA-KG 2021 = ; DA-KG 2022 = BStBl 2022 I 1010; DA-KG 2023 = BStBl 2023 I 818; DA-KG 2024 = BStBl 2024 I 736).
Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2020, Rz. 836 ff., NWB JAAAF-08903.
Kindergeld seit 1996 Familienleistungsausgleich-Berechnung, Berechnungsprogramm, NWB OAAAB-05526; Kindergeld: Merkblätter, Übersicht, NWB RAAAE-34242; Familienleistungsausgleich: Dienstanweisungen des BZSt, Sammlung, Übersicht, NWB WAAAE-42751; Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die Höhe des Kindergeldes (§ 66 Abs. 1 Satz 1 EStG), sowie den Zahlungszeitraum und die Anspruchsdauer (§ 66 Abs. 2 EStG).
2§ 66 EStG steht über § 31 EStG im Zusammenhang mit dem sog. Familienleistungsausgleich. Im laufenden Jahr wird das Kindergeld gem. § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, ob die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bewi...