Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 50c Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen

Ronald Gebhardt (Dezember 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 50c EStG wurde durch das AbzStEntModG eingeführt und soll im Kern die früher in den Abs. 1, 1a, 2, 4, 5 und 6 des § 50d EStG enthaltenen (verfahrensrechtlichen) Regelungen zur Entlastung bei Abzugsteuern fortführen, ändert deren bisherige Regelungssystematik allerdings in Teilen auch mit Auswirkungen für die Praxis (siehe insbesondere → Rz. 48 zur Rechtswirkung einer Freistellungsbescheinigung).

2 Die § 50c Abs. 1 und 3 EStG regeln die Grundsätze (Abs. 1) und Details (Abs. 3) des sog. zweistufigen Verfahrens der Erstattung von Abzugssteuern mittels Freistellungsbescheid ...

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