Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 50c Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen
Haase/Nürnberg, Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer, Ubg 2020, 674; Grotherr, Geplante Neuerungen bei der deutschen Quellensteuerentlastung – Analyse des Regierungsentwurfs eines Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes, IWB 2021, 95; Hörster, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – Teil 1: Neugestaltung der Vorschriften über die Entlastung von Abzugsteuern und die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer, NWB 2021, 1586.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 50c EStG wurde durch das AbzStEntModG eingeführt und soll im Kern die früher in den Abs. 1, 1a, 2, 4, 5 und 6 des § 50d EStG enthaltenen (verfahrensrechtlichen) Regelungen zur Entlastung bei Abzugsteuern fortführen, ändert deren bisherige Regelungssystematik allerdings in Teilen auch mit Auswirkungen für die Praxis (siehe insbesondere → Rz. 48 zur Rechtswirkung einer Freistellungsbescheinigung).
2 Die § 50c Abs. 1 und 3 EStG regeln die Grundsätze (Abs. 1) und Details (Abs. 3) des sog. zweistufigen Verfahrens der Erstattung von Abzugssteuern mittels Freistellungsbescheid ...