Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
Schmidt, A., Zeitgleiche Außenprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung – Der „neue“ § 42f Abs. 4 EStG – eine erste Bestandsaufnahme, ; Foerster, LSt-Außenprüfung nach § 42f EStG, ; Hilbert, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – einheitliche Digitale Lohnschnittstelle, ; Schmidt, A., Beeinflusst der Mindestlohn auch die LSt-Außenprüfung?, .
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und Bedeutung der Vorschrift: Die LSt-Außenprüfung hat den Zweck die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn sicherzustellen. Als Ausprägung von § 85 AO ist sie ein effektives Verwaltungsverfahren, das zur Verwirklichung einer gesetzmäßigen und am Gleichheitssatz (Art. 3 GG) ausgerichteten Besteuerung beiträgt. Die fiskalische Bedeutung ist erheblich, zumal erzielte Mehrergebnisse i. d. R. endgültig sind.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 42f EStG ist durch Gesetz v. erstmals in das EStG aufgenommen worden. Anpassungen an die AO 1977 sind mit Gesetz v. umgesetzt worden. Mit weiterem Gesetz v. ist Abs. 3 für die Fälle des § 38 Abs. 3a EStG zu § 42f EStG hinzugekommen. Dur...