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NWB Nr. 26 vom Seite 1944

Beeinflusst der Mindestlohn auch die Lohnsteuer-Außenprüfung?

Einfluss einer Unterschreitung des Mindestlohns auf die Lohnsteuer-Außenprüfung

Dr. Andy Schmidt

[i]Krusche/Ratzesberger/Steinheimer, Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG), NWB Verlag, Herne, 2015, ISBN: 978-3-482-65851-8 Seit dem gibt es in Deutschland erstmals einen gesetzlichen Mindestlohn, der durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) bestimmt wird. In erster Linie soll es das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Das MiLoG stellt sicher, dass jeder Arbeitnehmer mindestens 8,50 € brutto je Stunde geleisteter Arbeit zu erhalten hat. Der Mindestlohn gilt grds. für alle Branchen; für einige wenige bestehen noch Ausnahmen und Übergangsfristen. Die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften [i]Zu den Haftungsrisiken des Steuerberaters beim Mindestlohn s. Hölscheidt, NWB 22/2015 S. 1642erfolgt durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung. Diese ist bereits mit der Prüfung der Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz beauftragt. Sie agiert dabei in Zusammenarbeit mit den Prüfdiensten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Der Mindestlohn hat enorme Auswirkungen auf die Sozialversicherung, weil höhere Lohnansprüche höhere Beitragsansprüche nach sich ziehen. Die Frage ist, ob diese Prüfungen auch die Lohnsteuer-Außenprüfungen [i]Mandanten-Information zum Mindestlohn NWB RAAAE-78080 der Finanzämter beeinflussen und somit ...