Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 36 EStG regelt die Entstehung der Einkommensteuer, die Anrechnung bereits erfolgter Zahlungen auf die Einkommensteuer sowie die einzelnen Modalitäten der Abrechnung der Einkommensteuer.
2(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
3Die Vorschrift des § 36 EStG wurde durch das EStRG v. aus dem vorherigen § 47 EStG übernommen. Die Rundungsregelung in § 36 Abs. 3 EStG wurde neu eingefügt. Seit ihrer Einführung wurde die Vorschrift mehrfach geändert. Nachfolgend wird kurz die wesentliche Entwicklung der Vorschrift aufgeführt:
Durch das Körperschaftsteuerreformgesetz (KStRG) v. wurde u. a. § 36 Abs. 2 EStG um die Anrechnung der Körperschaftsteuer (Anrechnungsverfahren) ergänzt.
Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 (StBereinG) v. wurde in § 36 Abs. 3 EStG die Aufrundung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen gestrichen.
Durch das Standortsicherungsgesetz (StandOG) v. wurde § 36 Abs. 2 EStG neu gefasst.
Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 1996 v. wurde § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG neu eingefügt. Für den Fall, dass ein ...