Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 9b Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug

Ulf Gibhardt (Januar 2024)
Hinweis:

R 9b EStR; H 9b EStH; Abschn. 15a UStAE, zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1 § 9b Abs. 1 EStG regelt die einkommensteuerliche Behandlung von Vorsteuern.

Abziehbare Vorsteuern dürfen nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts (WG) aktiviert werden, während nicht abziehbare Vorsteuern grundsätzlich als Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK) des jeweiligen WG zu aktivieren sind. Das gilt gleichermaßen für Anlage- und Umlaufvermögen, aber auch für den Materialeinsatz und die Gemeinkosten, die von den Herstellungskosten erfasst werden.

§ 9b Abs. 2 EStG soll die einkommensteuerliche Behandlung einer nachträglichen Vorsteuerberichtigung vereinfachen, indem die ursprünglichen AK bzw. HK von der Berichtigung unberührt bleiben. Der Mehr- oder Minderbetrag wird vielmehr grundsätzlich nur als (Betriebs-)Einnahme oder (Betriebs-)Ausgabe bzw. Werbungskosten erfasst.

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

2Bis zum galt in Deutschland u...

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