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Gewerbesteuer | Hinzurechnung für die Überlassung von Ferienimmobilien (BFH)
Die Hinzurechnung von Aufwendungen
eines Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der
Ferienobjekte nach
§ 8 Nr. 1
Buchst. e GewStG setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis
zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer des Objekts seinem wesentlichen
rechtlichen Gehalt nach ein Mietverhältnis ist (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 8 Nr. 1 GewStG (2010) werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) ein Viertel der Summe aus den dort unter den Buchstaben a bis f benannten Aufwendungen hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind und soweit die Summe den Betrag von 100.000 € übersteigt. Hinzugerechnet wird dabei auch ein Viertel aus der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingrat...