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BFH Urteil v. - V R 116/86 BStBl 1992 II S. 269

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1UStG 1980 § 2 Abs. 1AO 1977 § 42

- Unternehmereigenschaft eines GbR-Gesellschafters durch Vermietung an Gesellschaft - Kein Gestaltungsmißbrauch durch Mietverhältnis statt Gesellschafterbeitrags

Leitsatz

1. Der Gesellschafter einer GbR kann allein durch Vermietung eines Gegenstandes an die Gesellschaft Unternehmer werden.

2. Gestalten Gesellschafter und Gesellschaft die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes nicht als Gesellschafterbeitrag (Einbringung quoad usum), sondern als Mietverhältnis, liegt darin im Regelfall kein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 269
BFH/NV 1992 S. 18 Nr. 3
RAAAA-93991

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