Personalwirtschaft
12. Aufl. 2023
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H. Personalverwaltung
Die Personalverwaltung stellt die Gesamtheit aller administrativen, routinemäßigen Tätigkeiten im Bereich der Personalwirtschaft dar. Sie wird von der Personalabteilung wahrgenommen, der Gestaltungsaufgaben zukommen. Es sollen unterschieden werden:
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Personalverwaltung | Aufgaben |
Instrumente | |
Personalinformationssysteme |
Die Personalverwaltung durch die Personalabteilung ist aus internen Gründen, z. B. zur Unterstützung der Personalleitung wie auch der Führungskräfte – allein oder gemeinsam mit ihnen – notwendig, z. B. auch durch die rationelle/standardisierte Abwicklung von Massenvorgängen. Sie wird aber auch aus externen Gründen tätig, z. B. aufgrund gesetzlicher und behördlicher Veranlassungen, die Meldepflichten bewirken.
Im Rahmen der Personalverwaltung wird mit personenbezogenen Daten umgegangen. Um zu verhindern, dass diese Daten missbräuchlich genutzt werden, gibt es das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das die EDV-bezogene Datenverarbeitung betrifft.
Hierbei wird zwischen Datensicherheit und Datenschutz unterschieden.
Als Datenschutz werden die Maßnahmen zum Schutz vor dem Missbrauch personenbezogener Daten verstanden. Seine Ziele sind:
die Sicherung d...