Personalwirtschaft
12. Aufl. 2023
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B. Personalbedarf und Personalbeschaffung
Die Personalbeschaffung hat die Aufgabe die erforderlichen Arbeitskräfte für das Unternehmen zur richtigen Zeit und am richtigen Ort bereitzustellen. Dabei wird zwischen qualitativen und quantitativen Personalbedarf unterschieden.
Die zu beschaffenden Arbeitskräfte umfassen Arbeitnehmer (als Angestellte oder Arbeiter) sowie freie Mitarbeiter, die aufgrund von Dienstverträgen oder Werkverträgen tätig werden. Arbeitnehmer lassen sich auf unterschiedliche Weise rekrutieren. Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang
das offene Beschaffungspotenzial, das arbeitsuchende Arbeitslose und derzeit Beschäftigte sowie jüngere arbeitsuchende Personen umfasst, die erstmals in das Arbeitsleben eintreten wollen
das latente Beschaffungspotenzial, das Personen umfasst, die nicht arbeitsuchend sind, sondern aktiv vom Unternehmen gewonnen werden müssen, z. B. durch Arbeitsangebote oder Abwerbung.
Der Arbeitsmarkt, auf dem Personal akquiriert wird, kann innerbetrieblich oder außerbetrieblich sein. Bei vorhandenem Betriebsrat kann dieser eine vorangehende innerbetriebliche Ausschreibung fordern, bevor die Stelle extern ausgeschrieben wird (§ 3 BetrVG).
Bei konkretem Personal...