Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zurechnung von Einkünften eines Aufsichtsratsmitglieds gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Die umsatzsteuerrechtlichen Kriterien für die Einordnung eines Aufsichtsratsmitglieds als Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes sind für die ertragsteuerrechtliche Zurechnung von Einkünften i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht maßgeblich (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG; § 2 Abs. 1 UStG).
Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Was unter einer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu verstehen ist, ergibt sich unmittelbar weder aus dieser noch einer anderen Vorschrift des EStG. Nach der Entscheidung des VIII. Senats des , NWB JAAAB-01339 (BStBl 1978 II S. 352), kann diese Betätigung mit der Tätigkeit derjenigen Personen gleichgesetzt werden, ...