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BFH Urteil v. - VIII R 159/73 BStBl 1978 II S. 352

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3GewStDV § 1 Abs. 1GewStG § 2 Abs. 1

Leitsatz

Eine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied i.S. von EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 übt nicht aus, wer nur Repräsentationsaufgaben wahrnimmt und nicht zur Überwachung der Geschäftsführung einer Körperschaft berechtigt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 352
BFHE S. 345 Nr. 124,
JAAAB-01339

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