Praktische Anwendungsfragen …
... zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind verpflichtend sowohl handels- als auch steuerbilanziell Einnahmen vor dem Bilanzstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die entsprechende handelsrechtliche Vorschrift des § 250 Abs. 2 HGB entspricht inhaltsgleich und nahezu wortidentisch der korrespondierenden steuerrechtlichen Norm des § 5 Abs. 5 Nr. 2 EStG. Während in der Bilanzierungspraxis überwiegend Fälle der aktiven Rechnungsabgrenzung – mithin Fragestellungen zu der vom steuerpflichtigen Bilanzersteller intendierten vorgezogenen Aufwandverrechnung – erörtert werden, fokussiert sich der Beitrag von Bonnecke auf den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Nach einer zusammenfassenden Darstellung von Wesen und Zweck der passiven Rechnungsabgrenzung werden deren wesentliche Tatbestandsmerkmale beleuchtet und anhand von Fallbeispielen illustriert, bevor der vom Gesetzgeber steuerbilanziell neu geschaffene fakultative Wesentlichkeitsvorbehalt und dessen handelsbilanziellen Implikationen diskutiert werden.
Sperrwirkung für Gewinnermittlungswahlrecht bei Einkünften aus ausländischen Personengesellschaften vom BFH verfestigt
Nach diversen Urteilen des IV. Senats des BFH zum negativen Progressionsvorbehalt bei den sog. Goldfinger-Sachverhalten (vgl. dazu nur Herrfurth, StuB 2021 S. 931, NWB XAAAH-95536) hat nun der I. Senat die Rechtsprechung zur Sperrwirkung der Gewinnermittlungsart bei Einkünften aus ausländischen Personengesellschaften zementiert (vgl. , NWB WAAAJ-40218). Die Urteilsbegründung kann nach Ansicht von Herrfurth weiterhin nicht überzeugen. Vielmehr unterläge der BFH mehreren Trugschlüssen, deren überschießende Auswirkung für die allgemeine Besteuerungspraxis bei der Gewinnermittlung von Einkünften inländischer Minderheitsgesellschafter ausländischer Personengesellschaften nicht erkannt worden sei.
Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz
Kurz vor Druckfreigabe dieser Ausgabe hat die Bundesregierung am bei ihrer Kabinettsklausur in Meseberg den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beschlossen. Der nun beschlossene Regierungsentwurf umfasst gegenüber dem Referentenentwurf zahlreiche Änderungen, so sind z. B. ganz neu im Paket Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsbau enthalten. Für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem und vor dem begonnen wird, sieht der Regierungsentwurf eine Abschreibung von 6 % vor. Weitere Änderungen gab es auch beim Verlustabzug und beim § 34a EStG. Wir werden ab der nächsten Ausgabe ausführlich berichten. Der NWB Livefeed hält Sie aktuell auf dem Laufenden, alles zum Wachstumschancengesetz finden Sie im NWB ReformRadar unter NWB SAAAJ-44097.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 17/2023 Seite 1
NWB AAAAJ-47327