Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 24 | Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen: Wertaufholungsverpflichtung nach Teilwertabschreibung

Vor der Reform der Umwandlungssteuer durch das SEStEG begründete laut FG Düsseldorf eine Teilwertabschreibung auf die Anteile an der übertragenden Gesellschaft im Falle einer späteren Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Gesellschaft, die diese zuvor im Wege einer Aufspaltung durch Neugründung erworben hatte, keine die teilweise Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns beschränkende Wertaufholungsverpflichtung. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

Der IV. Senat des BFH muss abschließend klären: Haftet nach einer Aufspaltung eine Teilwertabschreibung an den Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft, wenn diese vor der Umwandlung steuerwirksam auf die Anteile an der übertragenden Gesellschaft vorgenommen wurde? Mit der Folge, dass bei der späteren Veräußerung der Anteile der Veräußerungsgewinn insoweit nicht gem. § 3 Nr. 40 EStG bzw. nach § 8b des KStG steuerfrei bleibt?

Das FG Düsseldorf hat in erster Instanz entschieden: Vor der Reform der Umwandlungssteuer ab dem Jahr 2006 durch das SEStEG kam es zu keiner Verlagerung anhaftender Besteuerungsmerkmale zwischen den Altanteilen und den Neuanteilen. Die Teilwertabschreibung auf die Anteile an der übertragenden Gesellscha...