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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 21-23 | Lohnsteuer: Bessere Bedingungen fürs Homeoffice können ein beruflicher Grund für einen Umzug sein

Umzugskosten können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann nach einem sehr erfreulichen Urteil des FG Hamburg für das Streitjahr 2020 auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit beide im Homeoffice ungestört ihrer Tätigkeit nachgehen können.

Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sind – liebe Zuhörerinnen und Zuhörer – gottseidank alle aufgehoben. Die steuerlichen Folgen beschäftigen die Gerichte aber natürlich weiterhin. So hatte das FG Hamburg darüber zu entscheiden: Sind Umzugskosten beruflich veranlasst, wenn durch den Umzug ein ungestörtes Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden soll?

Die Finanzrichter aus der Hansestadt sind zu dem sehr positiven Ergebnis gekommen: Ja, bessere Bedingungen für das Arbeiten daheim können durchaus ein beruflicher Grund für einen Umzug sein. Mit der Folge, dass die Umzugskosten dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind.

Bevor wir uns das steuerzahlerfre...