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USt direkt digital Nr. 15 vom Seite 2

Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften

Dr. Axel Leonard

Eine Holdinggesellschaft ist grundsätzlich nur vorsteuerabzugsberechtigt, wenn sie bezüglich der jeweiligen Beteiligung an einer Tochtergesellschaft als Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinne auftritt (sog. geschäftsleitende Führungsholding). Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des ) hat der ) entschieden, dass einer Führungsholding kein Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen zusteht, wenn diese die Eingangsleistungen als Sacheinlage (unentgeltlich) an ihre Tochtergesellschaft weiterleitet. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob durch das Vorschalten einer unternehmerisch tätigen Holding der Vorsteuerabzug möglich ist, der den Tochtergesellschaften aufgrund der Vorsteuerabzugsbeschränkungen ihrer steuerfreien Umsätze gerade verwehrt ist. Im Anschluss an den EuGH hat sich nunmehr auch der BFH deutlich positioniert und dieser Art der Gestaltung im Ausgangsverfahren eine klare Absage erteilt.

I. Leitsatz

Einer Holdinggesellschaft ist der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zu versagen, die

  • nicht in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit von der Holding erbrachten steuerpflichtigen Dienstleistunge...