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Steuern mobil Nr. 10 vom 01.10.2023

Aus für Gestaltungen zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Der Bundesfinanzhof hat im Anschluss an eine EuGH-Entscheidung aus 2022 zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding geurteilt. Danach ist der Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft für Eingangsleistungen u. a. dann zu versagen, wenn diese nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den eigenen Umsätzen der Holding, sondern mit den Umsätzen Dritter (der Tochtergesellschaften) stehen.

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Was die Umsatzsteuer angeht, hatten wir schon mehrfach über den Vorsteuerabzug einer Führungsholding berichtet. Zuletzt hatten wir in unserer Januar-Ausgabe 2023 über ein sehr weitreichendes und praxisrelevantes Urteil des Europäischen Gerichtshofs gesprochen. Über das zugrundeliegende Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hatten wir Sie in unserer Mai-Ausgabe 2021 informiert. Jetzt ist die Nachfolgeentscheidung des Bundesfinanzhofs in der Welt.

Der XI. Senat des BFH erteilt in seiner Entscheidung Gestaltungsmodellen über eine geschäftsleitende Holdinggesellscha...