BBK Nr. 13 vom Seite 569

Eine Homepage ist keine Software, ?

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

... jedenfalls [i]Rätke/Theile, Faktische Sofortabschreibung für Hard- und Software reloaded, BBK 7/2022 S. 319 NWB OAAAI-58039 nicht nach der Auffassung der OFD aus Frankfurt, wie eine jüngst bekannt gewordene Verfügung zeigt. Hintergrund ist das umstrittene . Danach dürfen die Unternehmen für Hard- und Software in der Steuerbilanz eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr zugrunde legen. In der Handelsbilanz bleibt es bei den bisherigen Regelungen, denn die tatsächliche Nutzungsdauer für IT-Ausstattung aller Art beträgt regelmäßig mehr als ein Jahr. Das BMF-Schreiben ist, wie schon die erste Auflage mit dem Schreiben vom , schlicht rechtswidrig, wie BBK-Herausgeber Prof. Dr. Carsten Theile und VRiFG Bernd Rätke dies in BBK 7/2022 S. 319 ausführlich analysierten. Da das BMF-Schreiben begünstigend wirkt, ist nicht gerade mit einer Klageflut dagegen zu rechnen. Erstaunlich war dann aber die Auffassung der OFD Frankfurt/M., dass diese Art der Subvention nicht gelten soll, wenn Aufwand für eine Homepage anfällt. Insofern ergibt sich dann ein nicht sehr offensichtlicher Unterschied zwischen etwa einer ERP-Software und dem Aufwand für eine Homepage. BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert stellt die Verfügung und wie mit ihr umzugehen ist in der Rubrik Leserfrage ab vor.

Außerdem [i]Morawitz, Betriebswirtschaftliche Analyse der neuen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, BBK 2/2020 S. 87 NWB AAAAH-39220 in diesem Heft: Im Buchführungs-Seminar befasst sich StB Rüdiger Happe mit einem in der Praxis aufgetauchten Fall. Es geht um die Grunderwerbsteuer aus dem Kauf einer betrieblich genutzten Immobilie. Der Kaufvertrag wurde kurz vor Weihnachten geschlossen, der Erwerb selbst aber erst zu Beginn des Folgejahrs vollzogen. Nun ist die Grunderwerbsteuer allerdings schon mit dem Vertragsabschluss entstanden und zu passivieren. Die Frage war nun, wie die Gegenbuchung auf der Aktivseite aussehen kann; ab finden Sie die Lösung. Ebenfalls mit Immobilien beschäftigt sich StB Markus Morawitz ab : Ergänzend zu seinen bisherigen Beiträgen z. B. in BBK 2/2020 S. 87 analysiert er die Neuauflage der steuerlichen Sonderabschreibung nach § 7b EStG und geht dabei u. a. auch auf die erste FG-Entscheidung dazu ein. Die Umsatzsteuer war einmal eine sehr systematisch aufgebaute Steuer, die mittlerweile aber recht unübersichtlich geworden ist. StB Karl-Hermann Eckert hat daher ab für Sie ein umfassendes Prüfschema aufbereitet und mit drei Praxisfällen unterlegt, wie das Schema anzuwenden ist.

Für mich endet mit dieser Ausgabe die Verantwortung für NWB Rechnungswesen – BBK. Ab der kommenden Ausgabe begrüßt Sie meine Kollegin Beate Blechschmidt an dieser Stelle, der ich für ihre neue Aufgabe viel Glück und Erfolg wünsche. Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, danke ich herzlich für Anregung, Zuspruch und nicht zuletzt für Kritik; ich hoffe, Sie bleiben uns gewogen!

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2023 Seite 569
NWB VAAAJ-43114