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IWB Nr. 11 vom

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer – Ansichten der Finanzverwaltung

Dr. Carsten Höink

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite xxxZum wurde mit Art. 36a MwStSystRL (im nationalen Recht in § 3 Abs. 6a UStG umgesetzt) das umsatzsteuerliche Reihengeschäft EU-weit kodifiziert. Während EU-weit nur der Fall, in dem ein Zwischenhändler im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts selbst oder auf seine Rechnung befördert oder versendet, geregelt ist, hat § 3 Abs. 6a UStG auch weitere Klarstellungen für den ersten Lieferer oder letzten Abnehmer getroffen sowie die Einfuhr- oder Ausfuhrreihengeschäfte geregelt.

Mit der Neuregelung wurde das Reihengeschäft in § 3 Abs. 6a UStG auch in Deutschland zum angepasst und insbesondere die Zuordnung der Warenbewegung zu einer der Lieferungen im Reihengeschäft (was vorher nur im Verwaltungserlass in Abschnitt 3.14 UStAE bestimmt war) gesetzlich bestimmt.

Mit (III C 2 - S 7116-a/19/10001 :003, NWB KAAAJ-38551) hat die Verwaltung mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung erstmalig einführende Erläuterungen erlassen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) angepasst.

Die Erläuterungen im BMF-Schreiben sind im Wesentlichen in Form einer Neufassung von Abschnitt 3.14 UStAE ergangen. Das endgültige BMF-Schreiben zeigt sich im Vergleich zu dem am veröffentlichten BMF-Entwurf an einigen Stellen verändert.