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Sonderausgaben bei steuerfreier Beschäftigung
Das FG Baden-Württemberg hat sich jüngst mit Frage beschäftigt, ob Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn sie im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die aufgrund eines Abkommens steuerfrei sind, das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einer internationalen Organisation geschlossen wurde. Das FG Baden-Württemberg hat den Sonderausgabenabzug indessen versagt, da im konkreten Fall weder die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG gegeben waren noch ein Abzug aufgrund der unionsrechtlich verbürgten Arbeitnehmerfreizügigkeit geboten war (, NWB TAAAJ-39277). Der Entscheidung ist zuzustimmen. Gleichwohl wurde Revision eingelegt, sodass die abschließende Entscheidung durch den BFH abzuwarten bleibt (Aktenzeichen X R 17/22).
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I. Sachverhalt und Problemkreis
Der Kläger war im Jahr 2016 bei einer internationalen Organisation beschäftigt, deren Rechtsbeziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland bundesgesetzlich geregelt sind. Danach erhebt die internationale Organisation für die Gehälter und die sonstigen Bezüge...