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BFH Urteil v. - III R 166/86 BStBl 1989 II S. 658

Gesetze: EStG 1980 §§ 26, 26a, 26b, 32a Abs. 5, 33a Abs. 1

Unterhaltsaufwendungen für den dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Trennungsjahr keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Im Veranlagungszeitraum der Trennung sind Aufwendungen für den Unterhalt des dauernd getrennt lebenden Ehegatten nicht gemäß § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 658
BFH/NV 1989 S. 33 Nr. 8
JAAAA-92922

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