NWB Nr. 16 vom Seite 1089

Steuererklärungen 2022

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Die Steuererklärungen 2022 stehen an. Was haben Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung für 2022 Neues gebracht? Unsere NWB-Schwerpunktausgabe bringt Sie schnell auf Stand.

Die Verlängerung der Erklärungsfristen, die Einführung der Steuerbefreiung der Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen, die Anwendung der neuen Hinzurechnungsbesteuerung, die vorgezogene Anhebung der Entfernungspauschale, die Gewährung einer Energiepreispauschale sowie die Besteuerung der sog. Dezemberhilfe sind, so Sowinski auf , die Themen, die bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2022 besonders im Fokus stehen.

Für die Körperschaftsteuererklärung 2022 sind erstmals die neuen Regelungen zur Einlagelösung bei der Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen zu beachten. Das BMF äußerte sich zur Behandlung der Einlagenrückgewähr: für nachfolgende Veranlagungszeiträume wurde dazu der Gesetzgeber aktiv. Der EuGH entschied zur (Nicht-)Berücksichtigung der finalen Verluste von Freistellungsbetriebsstätten. Sowohl vom BFH als auch von den Finanzgerichten wurden u. a. Urteile zur für die Anerkennung von Organschaften wesentlichen tatsächlichen Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen getroffen. Diese und weitere wichtige im letzten Jahr ergangene bzw. in Kraft getretene Gesetzesänderungen sowie Verlautbarungen der Finanzverwaltung und Gerichtsentscheidungen stellen Franke/Schuhmann auf dar.

Für die Gewerbesteuererklärung 2022 hat insbesondere die Rechtsprechung Akzente gesetzt. Das galt vor allem für den Bereich der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG. Darüber hinaus haben die Finanzgerichte mehrere Fälle der Übertragung gewerbesteuerlicher Verluste bei Umwandlungen aufgegriffen. Die Finanzverwaltung setzt mit einem umfangreichen Erlass zur Anwendung der Neuregelungen im Rahmen der erweiterten Kürzung einen wichtigen Bezugspunkt für die Praxis. Zudem gewährt sie den Steuerpflichtigen Vertrauensschutz hinsichtlich der Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung zur personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Aus gesetzgeberischer Sicht gab es hingegen wenig Neues, wie Rengier auf feststellt.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind im Jahr 2022 die großen Paukenschläge ausgeblieben. Entgegen einigen Erwartungen hat der EuGH das deutsche Modell der umsatzsteuerlichen Organschaft, bei dem eine der beteiligten Gesellschaften zur Organträgerin und Steuerschuldnerin bestimmt wird, nicht verworfen. Dafür steht inzwischen der immer als gegeben angenommene Grundsatz, dass Leistungen innerhalb der Organschaft als sog. Innenleistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen, auf dem Prüfstand. Über dieses Thema und andere Entwicklungen bei der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung, die bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung 2022 berücksichtigt werden sollten, informieren Robisch/Greif auf .

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 1089
BAAAJ-37877