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Körperschaftsteuererklärung 2022
Gesetzesneuerungen und Signifikantes aus der Rechtsprechung sowie von Verwaltungsseite
Das Jahr 2022 war geprägt durch die weiter andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie durch die Folgen des Kriegs gegen die Ukraine und die damit einhergehenden Sanktionen. Erstmals in der Steuererklärung 2022 sind die neuen Regelungen zur Einlagelösung bei der Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen zu beachten. Das BMF äußerte sich zur Behandlung der Einlagenrückgewähr, für nachfolgende Veranlagungszeiträume wurde dazu der Gesetzgeber aktiv. Der EuGH entschied zur (Nicht-)Berücksichtigung der finalen Verluste von Freistellungsbetriebsstätten. Beim BVerfG lassen dagegen wichtige Entscheidungen weiter auf sich warten. Sowohl vom BFH als auch von den Finanzgerichten wurden u. a. Urteile zur für die Anerkennung von Organschaften wesentlichen tatsächlichen Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen getroffen. Nachfolgend werden wichtige im letzten Jahr ergangene bzw. in Kraft getretene Gesetzesänderungen sowie Verlautbarungen der Finanzverwaltung und Gerichtsentscheidungen dargestellt, die Bedeutung für die Körperschaftsteuererklärung 2022 haben.
I. Allgemeines zum Veranlagungsverfahren
1. Einreichungsfrist und Fristverlängerungsmöglichkeit
[i](Nochmalige) Verlängerung der regulären Abgabefristen durch das Vierte Corona-SteuerhilfegesetzDie Abgabefrist ...BGBl 2022 I S. 911