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NWB Nr. 16 vom Seite 1181

Umsatzsteuererklärung 2022

Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltung: Neuerungen 2022, die Sie kennen sollten

Dr. Martin Robisch und Stefan Greif

Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind im Jahr 2022 die großen Paukenschläge ausgeblieben. Trotz ihres ambitionierten Zeitplans hat die neue Bundesregierung bislang nicht erkennbar mit der Umsetzung ihrer Vorhaben in Bezug auf die Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer, der Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Einrichtungen und der Einführung eines bundeseinheitlichen elektronischen Rechnungsstellungssystems begonnen. Und auch bei der umsatzsteuerlichen Organschaft bleibt vorerst fast alles beim Alten. Entgegen einigen Erwartungen hat der EuGH das deutsche Modell der Organschaft, bei dem eine der beteiligten Gesellschaften zur Organträgerin und Steuerschuldnerin bestimmt wird und bei dem keine „Mehrwertsteuergruppe“ als eigenständiges Steuersubjekt gebildet wird, nicht verworfen. Die Gefahr für den Fiskus, dass massenhaft Organträger die Rechtmäßigkeit der gegen sie ergangenen Umsatzsteuerfestsetzungen angreifen könnten, hat sich somit nicht verwirklicht. Dafür steht inzwischen der immer als gegeben angenommene Grundsatz, dass Leistungen innerhalb der Organschaft als sog. Innenleistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen, auf dem Prüfstand. Ein entsprechendes Ersuchen um ...