Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 14-16 | Steuerbegünstigte Zwecke: BFH klärt wichtige Zweifelsfragen zu privilegierten Zweckbetrieben
Wir stellen Ihnen zwei aktuelle BFH-Urteile vor: 1. Der Verkauf von Waren ist grds. eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs i. S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. 2. Entgeltliche Dienstleistungen einer als gemeinnützig anerkannten Beschäftigungsgesellschaft begründen nur dann einen Zweckbetrieb, wenn diese eine notwendige Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sind.
Etwas genauer ansehen wollen wir uns nun zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum Vorliegen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs. Beide waren dem obersten deutschen Steuergericht eine Pressemitteilung wert.
Bei dem jüngsten Urteil – zur Umsatzsteuer – musste der V. Senat des BFH klären, ob ein Zweckbetrieb i. S. von § 68 Nr. 4 AO vorliegt. Als Zweckbetrieb anzusehen sind nach dieser Vorschrift Einrichtungen, die unterhalten werden zur Durchführung der Fürsorge für blinde Menschen, für körperbehinderte Menschen sowie für Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen bzw. Behinderungen.
Es handelte sich um eine Konkurrentenklage. Bei dieser begehrt bekanntlich ein Steuerpflichtiger die steuerliche Gleichbehandlung ei...