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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 17 | Umsatzsteuer: Keine Gefährdung des Steueraufkommens bei falschen Rechnungen an Endverbraucher

Weist ein Unternehmer Umsatzsteuer offen aus, so schuldet er diese. Das gilt auch bei Anwendung eines zu hohen und damit falschen Steuersatzes. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischer Gerichtshof wird die zu Unrecht ausgewiesene Steuer aber nicht geschuldet, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt, weil Leistungen an Endverbraucher erbracht wurden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Und auch in diesem Monat gibt es einige sehr aufschlussreiche Entscheidungen zur Umsatzsteuer, über die wir Sie informieren möchten. So langsam läuft uns aber die Zeit davon. Wir wollen es daher im Schnelldurchlauf bei kurzen Hinweisen belassen. Sie haben ja die Möglichkeit, das Gehörte zu vertiefen. Mit den Kommentierungen, die wir für Sie ausgewählt haben. So finden Sie zu einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der NWB Datenbank einen lesenswerten Aufsatz für das NWB-Heft von Pia Brohl und Kerstin Kranzfelder.

Es geht um die Frage: Schuldet ein Steuerpflichtiger, der eine Dienstleistung erbracht und in seiner Rechnung einen zu hohen Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen hat, der auf der Grundlage eines falschen Steuersatzes ...